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Ulrich Oehme war selbst Angeordneter

Rechtmäßig: Bundestag durfte AfD-Mitarbeiter den Zutritt verweigern wegen seiner Russland-Aktivitäten

RED

Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Deutschen Bundestag gestern Recht gegeben, das im September dem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten den Hausausweis wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen verweigert hatte.

Die Richter entschieden in einem Eilverfahren, dass die Hausordnung des Parlaments bereits ausreiche, Mitarbeitern der Fraktionen den Zutritt zu verweigern, wenn es gegen diese Personen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Das sei hier eindeutig der Fall.

Der AfD-Mann und Kläger Ulrich Oehme war von 2017 bis 2021 selbst Bundestagsabgeordneter. Das frühere SED-Mitglied wurde auch gleich aktiv und reiste im März 2018 als inoffizieller „Wahlbeobachter“ auf die von Russland annektierte ukrainische Halbinsel Krim. Danach äußerte er sich positiv über den Verlauf der fragwürdigen Abstimmung. 2020 wurden Vorwürfe gegen ihn laut, Oehme habe sich seine Reise auf die Krim vom russischen Parlament finanzieren lassen.

Bei der Kandidatenaufstellung für das Direktmandat der AfD im Wahlkreis Chemnitz unterlag Oehme gegen Michael Klonovsky. In Chemnitz wurde er aber Vorsitzender des dubiosen Vereins „Vereinigung zur Abwehr der Diskriminierung und der Ausgrenzung Russlanddeutscher sowie russischsprachiger Mitbürger in Deutschland“ (VADAR). Dieser Verein leugnet auf Telegram die von russischer Seite begangenen Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Im September 2025 wurde Oehme, der zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Edgar Naujok war, dann der Hausausweis von der Verwaltung des Bundestags verweigert.

Der AfD-Mitarbeiter habe mit einem Russen, der vermutlich für den Auslandsgeheimdienst arbeitet, im Februar 2021 gemeinsam mit dem Rektor der Schirinowski-Hochschule in Moskau das „Institut für Gesellschaftsforschung gGmbH“ gegründet. In einem anonymisierten Beschluss des Verwaltungsgerichts  heißt es dazu weiter:  „Über dieses Institut wurden bis zu seiner Liquidation im Januar 2025 die Spenden für den Verein VADAR e. V. abgewickelt. Außerdem habe er persönlichen Kontakt zur russischen Menschenrechtskommissarin Tatyana Moskalkova gepflegt, die das Amt seit April 2016 innehat. Vorher hatte sie – wie viele Personen im engen Umfeld von Russlands Präsident Wladimir Putin für den russischen Sicherheitsapparat gearbeitet und war auch Duma-Abgeordnete für Putins Partei „Gerechtes Russland“. Moskalkova wurde von der EU mit Sanktionen belegt.

 

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Klaus Kelle, Chefredakteur