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Chaos an den Urnen

Bundestagswahl muss in Berlin teilweise wiederholt werden

Martin D. Wind

In 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag die Bundestagswahl 2021 so stark beeinträchtigt gewesen, dass sie als ungültig zu werten ist. Das Gericht monierte die langen Wartezeiten an den Wahllokalen, die Verwendung falscher Stimmzettel und die Überschreitung der vorgeschriebenen Wahlzeiten von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie das zweitweise Aussperren der Öffentlichkeit durch kurzzeitige Schließungen einzelner Wahllokale.

Innerhalb 60 Tagen muss nun eine erneute Wahl bis zum 11. Februar vorbereitet und durchgeführt sein.

Auf dem Stimmzettel wird dann auch die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann stehen. Die 59-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, weil sie sich an den Vorbereitungen für einen gewaltsamen Umsturz beteiligt haben soll. Aus formalen Gründen ist es nicht möglich, die Politikerin von den Wahllisten zu nehmen.

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Klaus Kelle, Chefredakteur