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Verfahrensfragen und Sophismen

Liebe Bischöfe: Wenn „Rechte“ in der Kirche unerwünscht sind, was ist mit woken Abtreibungsbefürwortern?

MARTIN EBERTS
FOTO: depositphotos/AnnaNepaBO | Der Vatikan bleibt Hüter des katholischen Glaubens.

Wer das ein wenig weitschweifige, „Pressebericht“ genannte Papier liest, mit dem DBK-Vorsitzender Bätzing die Ergebnisse der Augsburger Frühjahrsvollversammlung zusammenfasst, käme nie auf die Idee, dass die Kirche in Deutschland gerade an einer schweren schismatischen Krise vorbeigeschlittert ist.

Macht man sich die Mühe, das in qualvoll-bleierner Behördensprache verfasste Dokument in Ruhe durchzulesen, fällt dreierlei auf:

Probleme mit Rom? Wir doch nicht …

Zwar hat der Vatikan mit einem Brandbrief in allerletzter Minute verhindert, dass die DBK ein kirchenrechtlich illegitimes Gremium, den „Synodalen Ausschuss“, formell beschließt. Aber bei Herrn Bätzing klingt es so, als gehe es nur um unbedeutende Marginalien und Verfahrensfragen. Und ganz ausdrücklich: Über Inhalt muss erst mal nicht gesprochen werden. Mit anderen Worten: Die Römer fertigen wir weiter mit Verfahrensfragen und Sophismen ab.

Es ist wie bei der Echternacher Springprozession: Zwei Schritte vor, einer zurück. Das war jetzt gerade, aus Sicht der deutschkirchlichen Abwanderungsbewegung, ein erzwungener Schritt zurück. Im ZdK war man schon wieder sehr wütend. Aber – Bätzing sei Dank – es wird bald wieder weitergehen; schon setzt man an zu den nächsten Schritten „nach vorne“. Es ist schwer, nicht an das Gleichnis von den zwei ungleichen Söhnen (Mt. 21, 28-32) zu denken, natürlich an jenen Sohn, der sagt „Ja, Herr!“, aber doch nicht tut, worum der Vater ihn bittet.

Ein politisches Lied. Aber wie viele Strophen?

Weite Teile der Vollversammlung waren politischen Themen gewidmet. Konkret herausgekommen ist vor allem eine Warnung vor Rechtsextremisten. Dabei steht die DBK durchaus in einer langen Tradition. In der Weimarer Zeit haben die deutschen Bischöfe den Nationalsozialismus immer scharf verurteilt und Katholiken die Wahl der NSDAP verboten. Nun ist die Nazi-Partei gottlob in Deutschland verboten. Aber es kann nicht falsch sein, un- und antichristlichen Tendenzen zu verurteilen. Deshalb ist es richtig, vor einer Ideologie zu warnen, wenn diese „in scharfem Gegensatz zum christlichen Menschenbild (steht), für das die Menschenwürde Ausgangs- und Zielpunkt darstellt“.

Man mag sich allerdings fragen, ob dies nicht auch die warnende Nennung solcher politischen Bewegungen und Parteien erfordert hätte, die ganz ähnlich wie die Rechtsextremisten, nur auf einem anderen Gebiet, ein Menschenbild vertreten, das in scharfem Gegensatz zum christlichen steht. Und in der Tat widersprechen nicht nur völkische und nationalistische Ansichten dem christlichen Glauben, sondern auch die „woke“ Genderideologie und die Propagierung von Abtreibung als „Menschenrecht“.

Was ist mit dem Lebensschutz?

Und damit sind wir bei der dritten Auffälligkeit der Erklärung Bätzings. Ein wichtiger Punkt fällt darin durch Abwesenheit auf: Vor der Frühjahrstagung war noch auf der DBK-Webseite zu lesen, auch die „Woche für das Leben“ solle auf der Tagesordnung stehen. Ist man dazu nicht mehr gekommen? Oder doch, aber es war nicht wichtig? Fand Herr Bätzing das nicht erwähnenswert? Eigentlich verwunderlich, denn der Lebensschutz ist ja ein Thema, bei dem Papst Franziskus immer glasklar Position bezieht. Und mit ihm stimmt man doch in der DBK so sehr überein … Oder?

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Klaus Kelle, Chefredakteur