Budapester Memorandum, Minsker Protokolle, Helsinki-Schlussakte – wie will man mit notorischen Lügnern Friedensgespräche zum Erfolg führen?
Die sogenannten „Friedensverhandlungen“ zur Beendigung des russischen Krieges gegen die Ukraine kommen offenbar kein Stück voran. Vor den Fernsehkameras der Welt, treffen sich Delegationen, gibt man sich betont entspannt und versichert, dass nur noch ein paar kleine Problemchen zu lösen seien, dann werde das Morden im Donbass und Luhansk enden.
Doch gibt es überhaupt eine gemeinsame Basis für ein Abkommen?
Nacht für Nacht prasseln Raketen und Drohnen auf ukrainische Städte, sterben Unschuldige, auch Kinder, werden Wohn- und Krankenhäuser und Schulen zerstört.
Handelt einer so, der Frieden will?
Und kann man einem KGB-Agenten im Präsidialamt überhaupt trauen?
Die Zahlen der Analysten schwanken zwischen 100 und 200 Fällen, in denen Russland seit Amtsübernahme Putins als Präsident internationale Abkommen gebrochen hat.
Das betrifft aktuell natürlich den Angriffskrieg gegen die Ukraine, der einen klaren Bruch des in der UN-Charta verankerten Gewaltverbots und der Souveränität von Staaten darstellt.
Im Budapester Memorandum (1994) sicherte Russland (neben den USA und Großbritannien) der Ukraine im Austausch für die nukleare Abrüstung ihre territoriale Unversehrtheit und Souveränität zu. Die Annexion der Krim 2014 und die Invasion 2022 sind eklatante Verstöße dagegen.
Russland verstößt auch gegen die Prinzipien der Helsinki-Schlussakte von 1975 , die unter anderem die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten festlegen.
Russland hat die in den Minsker Protokollen von 2014 und 2015 getroffenen Vereinbarungen zur Beilegung des Konflikts im Donbass mehrfach verletzt, bevor es die Abkommen 2022 offiziell ganz für beendet erklärte.
Russland hat sich aus dem INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty) zurückgezogen, der atomare Mittelstreckenraketen verbot. Russland wurde zuvor von NATO-Staaten die Entwicklung von Raketensystemen vorgeworfen, die gegen den Vertrag verstoßen.
Die Invasionen in Georgien (2008) und der Ukraine verletzten bilaterale Verträge, darunter den Freundschaftsvertrag von 1997 und den Grenzvertrag von 2003 mit der Ukraine.
Die schiere Anzahl und das Muster dieser Verletzungen deuten auf eine systematische Missachtung internationaler Normen und vertraglicher Verpflichtungen hin, was von westlichen Staaten und internationalen Organisationen scharf verurteilt wird.
Dennoch kommt man an einem großen Land mit der wahrscheinlich zweitgrößten Atomstreitmacht der Welt nicht vorbei, wenn man Frieden erreichen will.
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Klaus Kelle, Chefredakteur