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„Compact“-Verbot aufgehoben – Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch für Rechte

Von ganz links nach ganz rechts: „Compact“-Chef Jürgen Elsässer.

Das „Compact“-Magazin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Erfolg errungen. Die Richter gaben einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Teilen statt. Herausgeber Jürgen Elsässer teilte heute mir, die August-Ausgabe sei gedruckt und würde nun unverzüglich an den Zeitschriftenhandel ausgeliefert.

In einer Nacht- und Nebelaktion hatte die Polizei vor wenigen Tagen das Privathaus und weitere Immobilien des schillernden Publizisten durchsucht. Ein Foto von Elsässer an seiner Haustür im Bademantel hatte viel Kritik ausgelöst, weil offenbar ein Fotograf vor der Aktion von den Sicherheitsbehörden informiert worden war.

Das Hauptverfahren dürfte sich jahrelang in die Länge ziehen. Elsässers Rechtsanwalt Nothdurft sagte, er sehe die Erfolgsaussichten für „Compact“ „enorm hoch“.

Das Bundesinnenministerium hält ein Verbot des Magazins dagegen auch nach der ersten Gerichtsentscheidung weiter für begründet. Faeser kündigte an, sie werde weiter energisch gegen „Verfassungsfeinde“ vorgehen. Die Ministerin: „Es ist ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird. Jetzt haben wir in Teilen mal verloren.“

Bei „Compact“ handele es sich „um eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation. Diese Organisation propagiert einen Umsturz und agitiert aggressiv gegen die Menschenwürde und elementare Verfassungsgrundsätze.“

Das Innenministerin hatte das Verbot auch damit begründet, weil es sich bei Elsässers Magazin um ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ handele.

Die Leipziger Richter bestätigten Faeser allerdings in der Auffassung, dass in diesem Fall zulässig sei, das Vereinsgesetz als Hilfskonstruktion zur Begründung des Verbots anzuwenden.

Texte in „Compact“ ließen Anhaltspunkte erkennen, dass das Magazin die Menschenwürde verletze und oftmals „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ zeige.

Allerdings bestünden deutliche juristische Zweifel, dass ein Verbot rechtmäßig sei vor dem Hintergrund des Artikels 5 Grundgesetz – Meinungsfreiheit – und der Vielzahl an „in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“. Da sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrscheinlich nicht gerechtfertigt.

„Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Sollte das Verbot im Hauptverfahren aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers „unvermeidlich“,

Auch die CSU griff Faeser an. Die Eil-Entscheidung gegen das „Compact“-Verbot werfe ein „verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Alexander Hoffmann in Berlin.

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Klaus Kelle, Chefredakteur