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Gericht bestätigt AfD-Ordnungsmaßnahmen gegen MdB Schmidt

RED
AfD-Bundestagsabgeordneter Jan Wenzel Schmidt.
Das Landesschiedsgericht der AfD Sachsen-Anhalt hat den Entzug der Mitgliedschaftsrechte des ehemaligen Generalsekretärs Jan Wenzel Schmidt bestätigt.
Das Urteil stützt den Beschluss des Landesvorstandes. Trotz des Urteils bleibt der Bundestagsabgeordnete bis zum Abschluss des eigentlichen Ausschlussverfahrens Parteimitglied.
Das Gericht sieht „dringende und schwerwiegende“ Gründe für das Eingreifen. Es geht um Scheinarbeitsverhältnisse, Lobbyismus, eine „Diamantenaffäre“ und die Verquickung privater China-Geschäfte mit seinem Mandat im DeutschenBundestag.
Schmidt wies die Vorwürfe gegenüber RTL/ntv entschieden zurück und kündigte an, das Bundesschiedsgericht anzurufen. Er bezeichnete das Urteil als rechtlich angreifbar und warf der Parteispitze vor, Informationen aus dubiosen Quellen zu nutzen. Zudem drohte er mit Enthüllungen über Fehlverhalten führender Funktionäre im Landesverband. Der Machtkampf eskaliert kurz vor der Landtagswahl am 6. September, bei der die AfD laut Umfragen stärkste Kraft ist.

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Klaus Kelle, Chefredakteur