Länder dürfen Bundesliga-Clubs Polizeieinsätze in Rechnung stellen

Der Rechtsstreit tobt seit 2015, genau seit dem Bundesligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, einem Hochrisikospiel im Fußball-Norden, zweifellos. So etwas wie früher Borussia Dortmund gegen Schalke 04. Da rückt die Polizei mit allem an, was sie hat. Und das kostet. Den Steuerzahler.
Nach diesem Spiel vor zehn Jahren schickte das Land Bremen dem SV Werder eine Rechnung für den Polizeieinsatz über 425.000 Euro.
Wenn das Schule macht, kommen auf die Profivereine insgesamt erhebliche Kosten zu. Und nicht nur auf die Profivereine, denn Hochrisikospiele gibt es vereinzelt auch in der vierten oder fünften Liga. Und wieso nur Fußball? Müsste die Stadt Köln nicht den Karnevalsvereinen Rechnungen schicken? Oder die Stadt München den Festwirten auf dem Oktoberfest? Oder die Stadt Berlin der linksradikalen antifa?
Was überhaupt ist öffentliche Aufgabe?
Die Polizei ist dafür da, bei großen Menschenansammlungen präsent zu sein und für Sicherheit zu sorgen. Das ist ihre Aufgabe, das ist sozusagen im Preis mit drin.
Aber es ist natürlich ein Unterschied beim Aufwand, ob Schalke gegen Dortmund spielt oder Sandhausen gegen Viktoria Köln.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil gesprochen.
Die Bundesländer können ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen den Profivereinen in Rechnung stellen. »Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit«, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Maßstab für die Rechnungsstellung sei, dass es bei früheren Begegnungen von solchen Vereinen, immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen ist.
Bis heute war es nur das kleine Bundesland Bremen, das Polizeieinsätze in Rechnung stellt, in Hamburg beschäftigt sich die Bürgerschaft ebenfalls bereits mit diesem Thema. Wie andere Bundesländer mit dem aktuellen Urteil umgehen werden, ist noch offen.
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