Meinungskorridor und Pressefreiheit unter Druck
Dem Journalisten Julian Reichelt wurde am 15. November 2023 von einem Berliner Kammergericht verboten, die Bundesregierung und deren indirekten Geldflüsse nach Afghanistan zu kritisieren. Auf der Plattform X hatte Reichelt folgendes getwittert::
>>Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!<<
Reichelts Rechtsanwalt Steinhöfel zitierte das Gericht: >>Der Tweet sei geeignet, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der BRD … und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“<< Weiter begründete das Gericht, Mediennutzer könnten den Eindruck bekommen, die Bundesregierung zahle direkt an das Taliban-Regime. Das Geld geht jedoch über die Weltbank und UNICEF nach Afghanistan.
Das Landgericht Berlin hatte im Oktober noch geurteilt, dass Reichelts Äußerung zulässige „überspitzte Kritik“ sei. Dagegen hatte Ministerin Svenja Schulze (SPD) Beschwerde eingelegt. Reichelt will nun offenbar für die Presse- und Meinungsfreiheit vor Bundesverfassungsgericht ziehen, so ein Anwalt.
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Klaus Kelle, Chefredakteur