Protest gegen das „Selbstbestimmungsgesetz“ vor dem Kanzleramt
Pantel kritiset dabei auch ihre frühere Partei CDU: „Dieses unselige Gesetz ist natürlich von der Ampelregierung gemacht, doch die Union hätte es als Oppositionspartei bekämpfen müssen . Sie hatte die Möglichkeit eine Normenkontrollklage anzustreben, also die Überprüfung des neuen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.“
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, dass alle Erwachsenen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können. Bislang waren hierfür zwei Sachverständigengutachten erforderlich und ein Gericht entschied am Ende über die Bewilligung. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr kann der Geschlechtseintrag wiederum erneut geändert werden. Bei Kindern unter 14 Jahren können die Eltern den Geschlechtseintrag ändern, Jugendliche ab 14 Jahren können dies mit dem Einverständnis der Eltern selbstständig erledigen.
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