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„Anschließend wurde der Pass neu vernäht“ – warum verstößt Baerbocks Ministerium gegen die Regeln?

KLAUS KELLE
Hoffen auf eine Lebensperspektive im goldenen Westen.

Es ist eine dieser Geschichten, die wir ähnlich schon vielfach gehört haben. Da kommen Millionen Menschen nach Deutschland, angeblich Flüchtlinge, die bei Ablehnung ihres Asylantrages in der Heimat um ihr Leben fürchten müssen. Aber da – liebe Grüne, wirklich! – Deutschland nicht die ganze Welt aufnehmen kann, wird gelogen, gefälscht und glattgebügelt, was das Zeug hält.

Khan G. lebt bereits seit 2014 in Deutschland. Nun will er seinen kleinen Bruder Mohammed nachholen.

Im Oktober 2022 erschien Khan G. aus Afghanistan vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. In Begleitung eines Rechtsanwaltes und einer Dolmetscherin.

Sein junger Bruder Mohammed (14) habe sich aus Afghanistan abgesetzt nach Pakistan. Er lebe in bitterer Armut und sei verwahrlost. Er leide an einer Augenverletzung, seit er von amerikanischen Bombensplittern getroffen wurde. Nun benötige er dringend Medikamente, die er aber ohne Papiere nicht bekomme. Also müsse Mohammed im Zuge eines Familiennachzugs als enger Verwandter von Khan G, nach Deutschland gebracht und hier dauerhaft aufgenommen werden.

Das Auswärtigen Amt stimmte zu, ein Visum auszustellen, „sofern eine erneute Sicherheitsabfrage keine Bedenken“ ergäbe.

Doch die deutsche Botschaft in Islamabad stellte sich quer und verweigerte Mohammed dieses Visum. Man hatte erhebliche Zweifel bezüglich der Identität von Mohammed und seiner Angaben insgesamt. Denn Mohammad, der nach Khans Angaben gar keine Dokumente habe, legte den Beamten in Islamabad einen Pass vor. Bei der Überprüfung stellten die Beamten schnell fest, dass dieser Pass des „14-Jährigen“ gefälscht worden war.

Einem Schreiben der Botschaft, ans deutsche Außenministerin – das dem Magazin „Cicero“ vorliegt – förderte zu Tage, dass der Pass „an der Naht geöffnet, die Doppelseiten 1/2 – 47/48 sowie 3/4 – 45/46 entfernt und durch zwei neue, totalgefälschte Doppelseiten ersetzt wurden. Anschließend wurde der Pass neu vernäht.“

Was folgte ist nicht zu fassen

Denn das Baerbock-Ministerium in Berlin wies die deutsche Botschaft in Pakistan förmlich an, Mohammed G. trotz seines gefälschten Passes die Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu erteilen.

Und es wurde noch besser: Die deutsche Botschaft in Islamabad lehnte das ab. Man wisse weder, ob der junge Mann wirklich Mohammad G. heiße, noch wie alt er tatsächlich sei. Und ob er ein Bruder von Khan G. ist, sei auch nicht zweifelsfrei nachgewiesen.

„Mohammad G., der obdachlos und verwahrlost sein soll, hatte bei allen Terminen in der Botschaft teure (westliche) Kleidung getragen, sei gepflegt gewesen und habe alle Formulare selbstständig ausfüllen können“, schreibt der Cicero. Zudem hatte Mohammed ausgesagt, er wohne bei „einem Bekannten in Islamabad. Obwohl er doch angeblich verwahrlost auf der Straße lebe. Eine Augenverletzung habe er nicht erwähnt, und von einer solchen war äußerlich auch nichts zu erkennen.

Die Botschaft äußerte immer wieder „erhebliche Zweifel“, dass Mohammad G. wirklich 14 Jahre alt sei, unabhängige Gutachter schätzen das tatsächliche Alter zwischen 17 und 20 Jahren.

Es riecht nach Betrug, nicht nach einem verzweifelten Menschen, der unserer Hilfe bedarf

Und trotzdem drängt das Baerbock-Ministerium darauf, Mohammed G. nach Deutschland zu holen. Aber warum?

Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat bestätigt, dass gegen Khan G. Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurden. Wohl wegen seiner bewusst falschen Angaben über seinen „Bruder“.

Vor einigen Wochen tauchte Mohammed dann wieder bei der deutschen Botschaft in Islamabad auf, um die Gebühren für das Beantragen seiner Reisepapiere zu hinterlegen. Die hat er bezahlt – allerdings mit Falschgeld.

 

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Klaus Kelle, Chefredakteur