Rechtmäßig: Bundestag durfte AfD-Mitarbeiter den Zutritt verweigern wegen seiner Russland-Aktivitäten
Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Deutschen Bundestag gestern Recht gegeben, das im September dem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten den Hausausweis wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen verweigert hatte.
Die Richter entschieden in einem Eilverfahren, dass die Hausordnung des Parlaments bereits ausreiche, Mitarbeitern der Fraktionen den Zutritt zu verweigern, wenn es gegen diese Personen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt. Das sei hier eindeutig der Fall.
Der AfD-Mann und Kläger Ulrich Oehme war von 2017 bis 2021 selbst Bundestagsabgeordneter. Das frühere...