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„Geopolitische Analphabeten“

Neues vom „gärigen Haufen“: Junger AfD-Politiker darf gegen Russen kämpfen und trotzdem Mitglied bleiben

RED
Af-Kommunalpolitiker und Freiheitskämpfer Tim Schramm.

Das Landesschiedsgericht der AfD in Nordrhein-Westfalen hat den Entzug der Mitgliedsrechte ihres Wuppertaler Kommunalpolitikers Tim Schramm (22) aufgehoben. Der kämpfte zwischen März und Juni als Freiwilliger in der ukrainischen Armee gegen die russischen Invasoren. Außerdem stritt er innerhalb der Partei für seine Überzeugungen und bezeichnete gelegentlich Parteifreunde als „Russenstusser“ und „geopolitische Analphabeten“.

Letzteres könne zwar „unangemessenes Verhalten gegenüber Parteimitgliedern in der Öffentlichkeit“ sein. Das rechtfertige allerdings nicht den sofortigen Entzug seiner Mitgliedsrechte, so die Richter.

Der NRW-Landesvorstand hatte im Juli den Antrag auf Parteiausschluss gegen Schramm beschlossen.

„Der Antragsgegner hat mit seinem Kampfeinsatz als Angehöriger der ukrainischen Armee und mit seinen Aussagen bei der anschließenden publizistischen Verwertung dieses Einsatzes schwerwiegend gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen und einen daraus resultierenden schweren Schaden für die Partei verursacht“, hieß es damals in dem Antrag.

Das Schiedsgericht sah das anders.

„Bei dem Ausschluss von der Ausübung der Mitgliedsrechte handelt es sich um eine der einschneidendsten Ordnungsmaßnahmen. Dieser Eingriff muss daher besonders strengen Kriterien genügen. Dieser Prüfung hält die Maßnahme nicht Stand“, heißt es in der Entscheidung, die der WELT vorliegt.

Schramm habe „direkt bei der militärischen Kriegsführung der Ukraine mitgewirkt“ und Positionen der Partei zum Krieg zwischen der Ukraine und Russland dargelegt.“ Es sei aber „schon offen, ob es sich dabei um (…) Kernpositionen der Partei handelt“.

Das Parteigericht hält für denkbar, dass Schramms Verhalten ein Verstoß gegen die Ordnung der Partei“ gewesen könnte, da er die Reise in die Ukraine „entgegen Parteiregularien nicht beim Landesvorstand oder beim Bundesvorstand angezeigt hat“.

Das allerdings könnte gemäß Satzung der AfD lediglich mit einer „Abmahnung“ geahndet werden.

Es sei denn…

Tim Schramm hätte der Partei mit seinem Tun schweren Schaden zugefügt. Worin der bestehen sollte, wenn jemand freiwillig den Kampf zur Verteidigung der angegriffenen Ukraine aufnimmt, das konnten die Richter auch nicht erkennen.

„Der Eintritt eines schweren Schadens für die Partei aufgrund des dem Antragsgegner vorgeworfenen Verhaltens ist nicht dargelegt“, so die Richter der zweiten Kammer im schriftlichen Verfahren. „Gegen einen solchen Schaden spricht, dass die Partei ein breites Meinungsspektrum repräsentiert.“

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Klaus Kelle, Chefredakteur