Wenn Gewaltkriminelle nach dem Urteilsspruch im Gerichtssaal höhnisch lachen
„Ich finde, unser Justizsystem in Deutschland ist zu schwach. Ich kann verstehen, warum die Angeklagten über dieses Urteil und das ganze System lachen.“ Mit drastischen Worten reagierte Johann R. nach dem Richterspruch heute im Landgericht Regensburg auf die milden Urteile gegen die Männer, die ihn und seinen Bruder fast totgeschlagen hätten. Während die Opfer mit lebenslangen gesundheitlichen Schäden kämpfen, feierten die Täter und Angehörige noch im Gerichtssaal ihre milden Strafen.
Es waren Szenen wie aus einem Gewaltfilm, die sich im November 2023 in Hemau abspielten. Eine Gruppe von elf Männern griff zwei Brüder mit Eisenstangen an, einfach so. Die Opfer Alexander und Johann R. wurden mit massiven Schlägen gegen die Köpfe traktiert. Das „Ergebnis“: Schädelbasisfraktur, Gehirnblutungen, Lungenquetschungen und Trümmerbrüche. Bis heute leiden die Männer unter Sprachstörungen, Taubheitsgefühlen und psychischen Traumata.
Nach 49 Verhandlungstagen sprach das Landgericht Regensburg ein Skandal-Urteil
Die fünf Haupttäter erhielten Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren, und zwar nicht wegen versuchten Mordes, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei weitere Beteiligte kamen mit wenigen Monaten Haft oder Arrest davon, zwei wurden sogar freigesprochen.
Die Empörung in der Öffentlichkeit ist massiv. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert und bis zu elf Jahre Haft gefordert. Die Richter sahen das ganz anders: Sie attestierten den Tätern einen „strafbefreienden Rücktritt“ vom Tötungsversuch. Das bedeutet im juristischen Sinne: Wer aufhört zu prügeln, bevor das Opfer tot ist, wird anders behandelt. Selbst wenn das Opfer nur durch pures Glück überlebte.
Dass einige Angeklagte für „überschüssige Untersuchungshaft“ nun sogar von unserem Staat sogar entschädigt werden, wirkt wie ein bizarrer Treppenwitz der Justizgeschichte.
Der aktuelle Fall aus Regensburg steht exemplarisch für eine wachsende Kluft zwischen Rechtsprechung und Rechtsempfinden der Bevölkerung. Konkret: Zwei der Haupttäter wurden nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt, da sie zur Tatzeit als Heranwachsende galten. Dies führt oft zu Erziehungsmaßregeln statt zu Strafen, die der Schwere der Schuld entsprechen. Und während die Opfer manchmal das Leben verlieren oder lebenslang gezeichnet sind, fokussiert sich unser System auf die Resozialisierungschancen der Täter. Wenn schwere Gewalt mit Eisenstangen zu Strafen führt, über die Täter im Saal lachen, verliert der Rechtsstaat seine Autorität.
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Klaus Kelle, Chefredakteur