Zwei Jahre Klimakleber: Wenn sich unsere Rechtsordnung selbst aufgibt
Nach über zwei Jahren täglicher Schikane der Bevölkerung, Millionen Euros für Reinigung und Polizeieinsätze verschwendeter Steuergelder, blockierter Rettungswagen, zerstörter Kunstwerke, sabotierter Industrieanlagen und beschmierter Kulturgüter kann man sich so langsam einmal fragen, wie es eigentlich sein kann, dass 83 Millionen Bewohner Deutschlands sich das gefallen lassen müssen?
Vielleicht fragen wir mal aus konkretem Anlass, denn zum bereits zweiten Mal in kürzester Zeit beschmierten die von vielen Medien mit eigentlich kaum verhohlener Sympathie als „Aktivisten“ verharmlosten linksextremen Guerilleros das Brandenburger Tor mit ihrer typischen orange-schlammigen Farbe. Eines der symbolträchtigsten Gebäude der deutschen Geschichte wird unter den Augen der Polizei und vieler mit leerem Blick teilnahmslos herumstehender Bürger und unter dem rasselnden Klicken der Auslöser eigens herbeigerufener Journalisten besudelt, während der Dreck der letzten Farbattacke noch nicht einmal vollständig entfernt ist.
Genötigte Bürger werden von der Polizei bedrängt
Wer ist nun also verantwortlich für das Phänomen der sogenannten „Letzten Generation“, das wir alle scheinbar geduldig zu ertragen haben?
Ist es die lethargische und überfordert wirkende Polizei, die lieber die sich in Verzweiflung und Notwehr wehrenden Bürger verhaftet, anzeigt und gelegentlich auch mal vermöbelt, statt vor ihren Augen stattfindende Straftaten zu vereiteln?
Sind es Empörung heuchelnde Politiker in Bund und Ländern, die vor laufenden Kameras ihren Wählern Solidarität vorgaukeln, aber insgeheim die Verzweiflung der Opfer zwei Jahre lang verspotten und die eigentlichen Ziele der kommunistischen Räterepublikaner der „Letzten Generation“ stillschweigend unterstützen?
Ein Totalversagen der Institutionen
Nein, wirklich verantwortlich ist das Totalversagen einer Institution, für die ich mich, der ich viele Jahre lang als Rechtsanwalt für Menschen gekämpft hat, nur noch schämen kann: die Justiz!
Ihre Aufgabe wäre es gewesen, die Rechtsordnung vor asozialen Egomanen zu schützen, die meinen, sie dürften für die Propagierung ihrer Agenda alle Regeln und Gesetze brechen. Wenn aber überhaupt nach unverständlich überlangen Ermittlungsverfahren (obwohl es ja in keinem einzigen Fall irgendetwas zu „ermitteln“ gab) eine Anklage erhoben wird, dann überlassen viele peinliche Richter den Alltagsterroristen ihren Gerichtssaal noch als mediale Bühne und werfen für bekennende Wiederholungstäter gesellschaftsfeindlicher Taten so lächerliche Strafen aus, dass man darüber mutmaßen könnte, ob Verbrechen sich eben doch lohnen? Ohne die stillschweigende Kollaboration der Gerichte, die sich mit Geldstrafen, die am Ende natürlich von der Terrororganisation übernommen werden, der Lächerlichkeit preisgeben, wäre der Spuk der Klebstoff-Vandalen längst beendet.
Aber, wird mancher einwenden, gehören denn „Aktivisten“, wie die neosozialistischen Genossen von vielen Medien verharmlost werden, wirklich in Haft?
Ja, leider schon. Denn Justitia hat eine Augenbinde und müsste eigentlich auch bei den äußerlich verwahrlost wie intellektuell verwirrt erscheinenden Kiddies die gleichen Regeln anwenden wie bei jedem anderen auch. Was würde wohl passieren, würden Sie Ihrem Wunsch nach Lohnerhöhung, Ihrem Protest gegen die hohen Benzinpreise oder einfach der Einschätzung Nancy Faesers als schlechtester Innenministerin der Menschheitsgeschichte durch einen Farbbeutel oder einer Sitzblockade auf der A2 Ausdruck verleihen? Spätestens nach einem empfindlichen Warnschuss gehen Sie beim 2. Mal in den Knast oder (noch unangenehmer) als gemeingefährlicher Irrer in die geschlossene Abteilung der forensischen Psychiatrie.
Nicht aber, wenn Sie etwas von „Kipppunkten“ daherfaseln, wenn Sie lügen, dass Ihre schwachsinnigen Thesen von 97 Prozent der Wissenschaft für das Evangelium gehalten würden, wenn Sie über „Bürgerräte“ die Ablösung der Ordnung des Grundgesetzes durch nichts Anderes als sogenannte Sowjets fordern und dann – wie kürzlich geschehen – schon wieder ein Kulturdenkmal mit Ihrer hässlichen Farbe besudeln. Ich wette, dass dieser Tritt ins Gesicht des Rechtsstaats bis auf ein mit 30-40 Tagessätzen ausgedrücktes „Du, Du, Du!“ vollständig folgenlos bleibt.
Der gesetzlicheRahmen für Konsequentes Vorgehen ist da. Er muss nur genutzt werden
Es reicht nun wirklich! Strafrahmen müssen auch ausgeschöpft zu werden, wenn quasi alle denkbaren Strafschärfungsgründe, nämlich gesellschaftsfeindliche Motivlage, dauernde Tatwiederholung, schädliche Neigungen, Höhe des angerichteten Schadens, fehlende Einsicht, negative Sozialprognose und maximale Arroganz vor Gericht zusammenkommen und die kriminellen Täter gleich im Gerichtssaal noch ankündigen, die Gesellschaft unabhängig von Gesetzen auf jeden Fall weiter schikanieren zu wollen. Es ist Zeit an dieser Stelle daran zu erinnern:
Der Strafrahmen von Sachbeschädigung geht bis maximal zwei Jahre Haft, der von Nötigung sogar bis drei Jahre. Wenn unsere Gerichte nach so langer Untätigkeit nicht endlich damit beginnen, ihre Arbeit zu machen, dann werden immer mehr Bürger das Recht in die eigene Hand nehmen und einem ungeduschten Revolutionär einfach mal eine kräftige Tracht Prügel verpassen.
Wollen wir das wirklich? Und was würden dazu wohl die Gerichte sagen?
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Klaus Kelle, Chefredakteur