Bei betroffenen Unteroffizieren stößt die Ankündigung auf deutliche Kritik. Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV), der die Interessen von Soldaten vertritt, spricht von einem „selbstgemachten Problem“. Bereits seit 20 Jahren sei bekannt, dass Beförderungen allein aufgrund von Mindestdienstzeiten nicht mit der Verfassung vereinbar seien. Die Lösung sei jedoch „von Leitung zu Leitung, von Legislaturperiode zu Legislaturperiode“ aufgeschoben worden.
Bundeswehr schiebt Beförderungen für Unteroffiziere bis 2027 pauschal auf
Zoff bei der Bundeswehr: Die Ankündigung eines Beförderungsstopps für Unteroffiziere sorgt für jede Menge Ärger in der Truppe. Das Verteidigungsministerium hat angekündigt, bis Ende des Jahres eine neue Personalstruktur für die gesamte Truppe zu erarbeiten, die ab 2027 umgesetzt werden soll. Bis dahin wird die Beförderung für mehrere Tausend Feldwebel und Bootsmänner ausgesetzt.
Das Ministerium begründet das damit, dass die Praxis, Unteroffiziere nach einer Mindestdienstzeit von 16 Jahren in den nächsthöheren Rang zu befördern, rechtswidrig sei. Ein entsprechendes Gerichtsurteil von 2004 wurde im vergangenen Jahr im Hinblick auf die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Bootsmann noch einmal bestätigt. Beförderungen bei der Bundeswehr sollen nun nicht mehr ausschließlich von der Dienstzeit, sondern stärker von der Beurteilung durch Vorgesetzte abhängen.
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Klaus Kelle, Chefredakteur