„Jetzt sind sie nun mal da“: Was Merkels Wort praktisch für 14-jährige Ehefrauen bedeutet
Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser,
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute über die Frage minderjähriger Ehepartner, deren Ehe im Ausland oder nach ausländischem Recht auch hier vor einem „Scharia-Gericht“ geschlossen wurde, was nach deutschen Gesetzen nicht möglich ist. Aber „jetzt sind sie nun mal da“, sagte einst die Bundeskanzlerin Merkel, und wir, in diesem Fall Gerichte, müssen sich damit beschäftigen.
Als die große Flüchtlings- und Migrationswelle im Herbst 2015 von eben dieser Frau Merkel durch Grenzöffnung für 1,6 Millionen Menschen – vorzugsweise jung, männlich und Muslim – losgetreten wurde, war der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD schnell klar, dass da jetzt eine Menge gravierender Probleme auf Deutschland zukommen werden. Es wird den Historikern überlassen sein, einst aufzuschreiben, warum eigentlich niemand der Kanzlerin damals in den Arm gefallen ist in Berlin.
Also, ab 2015 kamen in Scharen auch minderjährige Verheiratete nach Deutschland. Heiko Maas, ich weiß nicht, ob Sie sich noch an den Namen erinnern, war damals Bundesjustizminister und sagte: «Kinder heiraten nicht, Kinder werden verheiratet» und hatte damit definitiv recht.
In Deutschland muss man volljährig sein, um heiraten zu dürfen
Es gibt auch Fälle, wo Paare im Alter zwischen 16 und 18 Jahren heiraten wollen. Dann muss ein Gericht entscheiden. Ist einer der beiden Ehepartner unter 16, dann ist die Ehe nach deutschem Recht automatisch ungültig.
Aber „jetzt sind sie nunmal da“
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe beschäftigen sich heute mit den unter 16-Jährigen.
Konkret wird der Fall eines syrischen Mädchens verhandelt, das 2015 in Syrien vor einem Scharia-Gericht einen sieben Jahre älteren Mann geheiratet hatte. Kurze Zeit später flüchteten die beiden nach Deutschland und wurden – amtlich angeordnet – getrennt. Ein vom städtischen Jugendamt bestellter Vormund wollte durchsetzen, dass sich das Paar wenigstens einmal in der Woche für drei Stunden sehen darf.
Ich bin der Meinung, dass unsere Gesetze in Deutschland weitgehend in Ordnung sind, auch die, in denen die Ehe geregelt wird.
Und die hiesigen Gesetze gelten nicht nur für die, die hier geboren wurden, sondern auch für die, die hier leben. Aber ich gebe zu, dass sich manches im Strom der Zeit ändert. 14-Jährige sind heute anders als wir es waren vor 50 Jahren. 14-Jährige bringen Gleichaltrige um, wir wir jüngst zur Kenntnis nehmen mussten, sie gucken Gewaltvideos und Pornos auf ihren Smartphones, von den Eltern bezahlt, die gar keine Ahnung haben, was da gespeichert ist. Und es gibt nicht „nur“ 14-jährige Ehefrauen, sondern auch deutlich jüngere. Allah erlaubt das. Der Prophet Mohammed soll neun „Ehefrauen“ gehabt haben, die Jüngste war wohl erst neun Jahre alt.
Mit herzlichen Grüßen zum Tag,
Ihr Klaus Kelle
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Klaus Kelle, Chefredakteur