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Lasst Michael Ballweg sofort aus der U-Haft frei!

Liebe Leserinnen und Leser, ich wünsche Ihnen allen einen guten Morgen und ein schönes Wochenende!

Gegen den «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg ist Anklage erhoben worden. Wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche. Er hatte von fast 10.000 Spendern während der Zeit der Corona-Maßnahmen Geld eingesammelt und soll – sagt die Staatsanwaltschaft – 500.000 Euro davon für, sagen wir, eigene Zwecke verballert haben. Außerdem steht noch irgendwas mit Steuerhinterziehung im Raum, dazu wird aber öffentlich bisher nichts verlautet.

Ich weiß nicht, was an den Vorwürfen dran ist

Natürlich nicht, woher auch? Wenn Ballweg das wirklich alles gemacht hat, dann muss er vor Gericht und zur Rechenschaft gezogen werden. Vor dem Gesetz gibt es keine Unterschiede – so jedenfalls sieht es unsere wunderbare Rechtsordnung vor.

Aber neun Monate Untersuchungshaft? Ernsthaft?

Der Fall Ballweg riecht nach politischer Justiz, und das ist gar keine schöne Vorstellung für Menschen, die an unseren Rechtsstaat glauben.

Der Stuttgarter IT-Unternehmer und seine „Querdenker“ hatten während der Corona-Pandemie der Regierung auf den Straßen mächtig eingeheizt und unangenehme Fragen gestellt, die – wie heute alle wissen – absolut berechtig waren. Über Lockdowns und übers Impfen und viele andere Dinge.

Und dann Festnahme und U-Haft. Warum so lange? Geht eine Gefahr von dem Mann aus? Besteht die Gefahr, dass er sich nach Bali oder Togo absetzt? Dann nehmt ihm seinen Pass und das Geld weg. Aber einsperren? Wegen versuchten Betruges?Neun Monate?

Der Stuttgarter Rechtsanwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler unterstützt Ballweg. Er besuchte den Eingesperrten und führte ein langes Gespräch mit ihm. Dabei erfuhr er, dass die Bilanzen des Ballweg-Vereins „Querdenken-711“ inzwischen aufgearbeitet wurden. Nur ein Betrag von 6.000 Euro ist noch nicht geklärt. Und dafür neun Monate im Knast?

Löffler forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten aus der U-Haft. Die Staatsanwaltschaft sagt dazu nichts, warum eigentlich nicht?

Verfassungsbeschwerde wegen möglicher Verfahrensfehler

Löffler war schon Anfang Januar mit seinem Mandanten zu einem Haftprüfungstermin erschienen. Ihn habe „irritiert, dass Ballweg dabei überhaupt nicht zu Wort kam“, sagte Löffler. Ballweg hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt, dabei hatte es offensichtliche Verfahrensfehler gegeben, der Richter schränkte das Rederecht Ballwegs ein, weigerte sich, Zeugen zu vernehmen und möglicherweise entlastende Dokumente zur Kenntnis zu nehmen.

Aus meiner Sicht kann es aus all den Merkwürdigkeiten nur eine Konsequenz geben: Lasst den Mann sofort aus der U-Haft frei!

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr Klaus Kelle

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Klaus Kelle, Chefredakteur