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„Lebensschutz gehört zur DNA der Union“

SPD und Grüne wollen die völlige Freigabe der Abtreibung schnell durchdrücken – jetzt ist die Union gefragt, „Brandmauer“ hin oder her

Susanne Wenzel
Foto einbes Fötur im Mutterleib nach drei Monaten

Gastbeitrag von SUSANNE WENZEL
Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)

Wir leben offenbar in einer Zeit der Inszenierungen. Wer das Ende der Ampel-Koalition tatsächlich inszeniert hat, ob Lindner oder Scholz, oder ob sie es vielleicht beide gleichzeitig waren, werden wohl nur die Beteiligten selbst wissen. Es ist aber wohl unstreitig, dass beide, Kanzler und FDP, auf den Bruch der Koalition hingearbeitet haben.

Wer als Lebensrechtler zunächst dachte, mit dem Ende dieser fleischgewordenen „Kultur des Todes“ – immerhin hat sich in den 75 Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik keine Regierung so aktiv gegen das Lebensrecht gestellt wie die Regierung unter Olaf Scholz – werde nun alles gut und die im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ angekündigte Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) falle aus, sieht sich spätestens jetzt enttäuscht.

Am Donnerstag haben insgesamt 238 Abgeordnete, hauptsächlich von SPD und Grünen, einen Gesetzentwurf zur „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ vorgelegt.

Der § 218 StGB soll ersatzlos gestrichen und Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche legal werden. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung soll wegfallen und die Abtreibung von der Krankenkasse bezahlt werden. Auch Olaf Scholz gehört zu den Unterzeichnern. Man hätte ihnen vieles zugetraut, aber das Grüne und SPD so weit gehen, dass sie die Abtreibung nun in den Mittelpunkt eines perfiden Politgeschachers stellen und sowohl die Frauen, um die es ihnen ja angeblich geht, als auch die ungeborenen Menschen quasi als Druckmittel nehmen, um Friedrich Merz und die CDU in Geiselhaft zu nehmen, setzt allem die Krone auf.

Doch die Inszenierung ist durchsichtig

Nachdem Merz und Dobrindt vollmundig erklärten, sie wollten keine „Zufallsmehrheiten“ mit der AfD im Bundestag im Angesicht der Restregierung, will Scholz – der sich als designierten Kanzlerkandidaten der SPD sieht – seinen Kontrahenten Merz am Nasenring durch die Politmanege ziehen. Und irgendwie scheint die Unionsfraktion durch die von ihr hochgezogene und gerade frisch gestrichene Brandmauer tatsächlich in der Falle zu sitzen, hatte sie doch selbst angekündigt, keine Anträge mehr einzubringen, um „Zufallsmehrheiten“ mit der AfD zu verhindern.

Bei der Frage, ob die Abtreibung legalisiert wird, ist die Linie der AfD lange klar: Sie ist nicht gänzlich gegen Abtreibungen, aber an der derzeitigen Regelung will auch sie festhalten, sprich: Abtreibung bleibt weiterhin grundsätzlich verboten, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das ist lange schon nachzulesen in Grundsatz- und Wahlprogrammen der „Unaussprechlichen“.

Was aber ist mit CDU und CSU, zu deren DNA der Lebensschutz seit ihrer Gründung gehört?

Die Grundsatzprogramme beider Parteien sind deutlich: Beide bekennen sich klar zum Schutz des Lebens und zur geltenden Rechtslage und wollen am § 218 StGB festhalten.

Wie aber löst man jetzt das angebliche Problem mit „zufälligen“ Mehrheiten?

Ganz einfach. Rücken durchdrücken, hocherhobenen Hauptes bei den eigenen Grundsätzen bleiben und gegen den Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung stimmen.

Die CDU muss zeigen, dass sie sich nicht vorführen lässt. Denn: Wäre der Gesetzentwurf noch unter der kompletten Koalition eingebracht worden, hätten sowohl CDU/CSU als auch AfD dagegen gestimmt – völlig unabhängig voneinander. Und jetzt ist nichts anders als vorher, außer, dass die FDP mit in der Opposition sitzt. Egal, was „Spiegel“, Scholz, Linke, Grüne usw darüber schreiben oder schreien. Lassen wir uns da nicht aufs argumentative Glatteis führen!

Bisher war es die FDP, die sich in der Koalition gegen die Abschaffung des § 218 StGB stellte.

Auch sie wird das Vorhaben nicht unterstützen und bei ihrem ursprünglichen Kurs bleiben. Das hat sie am Samstag klargestellt, nachdem von den Initiatoren des Gesetzentwurfes anderes behauptet worden war. SPD und Grüne müssen also auch weiter falschspielen, nur um ihre Interessen durchzusetzen.

Das Recht auf Leben aber sollte kein Spielball für Politikinteressen sein

Es ist unethisch, dass SPD und Grüne dieses Thema in einem im Grunde nicht mehr legitimierten Bundestag kurz vor Toresschluss noch abräumen wollen, weil sie wissen, dass sie bald im neu gewählten Parlament keine Mehrheit dafür haben werden. SPD und Grüne machen das Recht auf Leben aber auf diese Weise zu einem Spielball. Sie interessieren sich für Machterhalt, nicht für die Notlagen der Frauen und den Tod der ungeborenen Kinder. Das ist es, was herausgestellt werden muss.

CDU und CSU aber müssen hier glaubwürdig und bei ihrer Position bleiben, ganz gleich wer im Bundestag sonst noch so abstimmt wie sie. Würden sie hier weichen, wäre dies das Todesurteil für beide Parteien, denn sie würden die Stimmen der Lebensrechtler verlieren. Die Konsequenzen kann sich jeder ausmalen.

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Klaus Kelle, Chefredakteur