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Willkürliche Corona-Vorschriften

Sorry, aber dieses Gerichtsurteil wird keinen Bestand haben

von CHRISTIAN KOTT

WEIMAR – Entscheidungen des Amtsgerichts Weimar versprechen derzeit hohe Aufmerksamkeit im ganzen Land. Spätestens jedenfalls, seitdem ein mutiger Amtsrichter in einem hochinteressanten Beschluss im Januar den Teilnehmer einer siebenköpfigen Geburtstagsfeier für den Verstoß gegen vollkommen willkürliche Corona-Vorschriften freisprach und das erstaunlich überzeugend begründete.

Die damalige Entscheidung hatte ich bereits hier kommentiert:

Seit dem vergangenen Wochenende kursiert nun ein 178-seitiger Beschluss des Familiengerichts des Amtsgerichts Weimar durch die Medien, der zwar durchaus Unterhaltungswert hat, aber juristisch so skurril ist, dass ich vor diesem Artikel erst einmal in Weimar angerufen habe, um mich zu erkundigen, ob die Entscheidung wirklich echt ist oder vielleicht aus der Fakeschmiede der Redaktion von Jan Böhmermann stammt. Überraschendes Ergebnis: Er ist scheinbar echt.

Ganz verkürzt dargestellt: Das Familiengericht meint, zwei Schulen und allen Lehrern dort pauschal verbieten zu können, Anordnungen über Abstand, Maskenpflicht und Corona-Tests zu treffen, weil dies gegen das Kindeswohl verstoße.

Anders als bei dem Beschluss aus dem Januar versucht das Gericht aber gar nicht erst, mit juristischer Präzision zu überzeugen. Für die jüngste Entscheidung würde jeder Rechtsreferendar durch die Klausur fallen, und zwar nicht, weil seine juristische Meinung unvertretbar wäre, sondern wegen handwerklicher Mängel, die selbst für Nichtjuristen unübersehbar sind. So hat die Entscheidung keinen vollstreckbaren Inhalt, was ein schwerer Anfängerfehler ist, der bei einem Rechtsanwalt die Haftung auslösen würde, weil vergessen wurde, die nach dem Beschluss Verpflichteten bestimmbar zu benennen. Die 178 Seiten klingen nach intensiver Auseinandersetzung, aber leider besteht der Großteil aus der wörtlichen Wiedergabe dreier Gutachten, was – vorsichtig gesagt – unüblich ist. Tatsächlich dürfte der Grund dafür darin liegen, dass das Gericht erkennbar Spaß daran hat, die persönliche Meinung der eigens dafür ausgewählten Gutachters in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Rechtsausführungen des Gerichts hingegen sind eher dünn und werden die nächste Instanz wohl kaum überstehen. Aber das ist hier nicht das eigentliche Thema.

Die Reaktionen auf den Beschluss sind das Thema, denn sie geben tiefen Einblick in das eigentlich unerträgliche Problem, das den gesellschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre bestimmt: Der Siegeszug der Radikalen.

Netz und soziale Medien sind voll von zweierlei Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung: Die glühenden Gegner jeglicher Maßnahmen gegen die Erkrankungswelle fallen in unreflektierte Jubelstürme aus, feiern den anonymen Verfasser eines handwerklich ungenügenden Beschlusses als Freiheitskämpfer und glauben in maßloser Naivität, jetzt sei ihr Siegeszug unaufhaltbar.
Die ebenso glühenden Fanatiker für den totalen Lockdown als einziger Lösung gegen eine Virusinfektion hingegen bepöbeln mit Hilfe des Kartells der Mainstream-Medien jeden Kritiker des Regierungshandelns als „Covidiot“, „Schwurbler“ oder deutlich Schlimmeres.

Dazwischen gibt es öffentlich wahrnehmbar so gut wie nichts.

Eines der Erfolgsrezepte der Bundesrepublik Deutschland bis etwa Mitte der 90er Jahre war es einmal, dass im öffentlichen Diskurs radikale Ansichten und stumpfe Ideologien keinerlei politische Erfolgsaussicht hatten. Wer Mehrheiten hinter sich bringen wollte, der musste vermitteln, Lösungen präsentieren, argumentieren und kompromissfähig sein. Natürlich gab es auch damals Schreihälse an den Rändern der Gesellschaft, aber die hatten nichts zu melden. Und das führte zu gesellschaftlicher Stabilität, wirtschaftlichem Wohlstand und allgemeiner Zufriedenheit. Die sogenannte „Mitte“, eine Elite aus Wirtschaft, Wissenschaft, Journalismus und Politik war die entscheidende Gruppe der Gesellschaft.

Warum auch immer – davon ist nicht viel übrig geblieben.

Diese Mitte hat sich angewidert von den oben genannten Fanatiker-Gruppen aus dem öffentlichen Diskurs zurückgezogen und den Rändern der Gesellschaft die Führung überlassen. Quasi freiwillig hat die Mehrheit der Gesellschaft, bestehend aus den Sachverständigen, den Besonnenen und den Vernünftigen aufgehört, um die beste Lösung zu ringen. Das wird auf die Dauer nicht gutgehen und dauert nun schon viel zu lange an.

Wenn die Leistungs- und Kompetenzelite sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht endlich wieder stellt und endlich wieder dazu bereit ist, sich gegen die Ränder deutlich durchzusetzen, dann werden wir zukünftig noch öfter zuschauen dürfen, wie diese um die Meinungsführerschaft zu handwerklich ungenügenden Gerichtsurteilen eines Gerichts streiten, während die großen gesellschaftlichen Probleme immer länger ungelöst liegenbleiben.

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Klaus Kelle, Chefredakteur