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Rechtsextreme Einstufung der AfD in der Warteschleife – niemals reicht das alles für ein Verbot der Partei

KLAUS KELLE
Rudert vorübergehend zurück: das Bundesamt für Verfassungsschutz

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ ist zunächst einmal vom Tisch. Die dazu veröffentlichte Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurde von der Homepage gelöscht.

Das ist das Ergebnis einer heutigen Einigung zwischen Partei und Inlandsgeheimdienst. Die Einstufung wird danach so lange ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht in Köln inhaltlich über den Antrag der Partei entschieden hat, die eine derartige Einstufung als empörend und von Regierungsseite bewusst betrieben ansieht.

Zeitgleich zu der Kölner Stillhaltevereinbarung werden immer mehr Details aus dem 1100 Seiten starken Gutachten des Verfassungsschutzes bekannt. Der Verfassungsschutz hatte nach jahrelanger Prüfung die Neubewertung der AfD vorgenommen, da sie eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“ aufweise.

Wie das im Einzelnen begründet wird, kommt erst jetzt stückchenweise zu Tage. So schreibt das Bundesamt in seinem Gutachten, die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD habe sich inzwischen „zur Gewissheit verdichtet“. Die Erkenntnisse, die wir jetzt gewinnen, stammen aus dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, das ins als geheim eingestufte Dokument Einblick nehmen durfte. Und man fragt sich unwillkürlich: Wieso eigentlich ausgerechnet der regierungsfreundliche Spiegel?

„Wenn wir eine Regierung haben, die gegen uns Krieg führt, dann führen wir Krieg gegen diese Regierung. Wir sind gekommen, diese Gestalten aus ihren Sesseln zu vertreiben“, wird etwa der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider in dem Gutachten zitiert, so wie 352 weitere Mitglieder der Partei auch, quer durch alle Ebenen. Auch die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla übrigens.

Aber reicht das alles aus, um eine Partei zu verbieten, die fast ein Viertel der deutschen Wähler als ihre politische Repräsentanz betrachtet?

Zum Beispiel wird der „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ immer wieder als wichtiger Faktor für die Einstufung herangezogen. Damit ist gemeint, die AfD definiere „echte Deutsche“ innerhalb der Partei als diejenigen, die hier geboren seien und seit Jahrzahnten im Lande lebten. Denen stellt die AfD sogenannte „Passdeutsche“ gegenüber, die eingebürgert wurdn.

Oder: Das BvF sagt, führende Politiker der AfD sähen die Massenmigration nach Deutschland als ein „bedrohliches Kollektiv“ an, das nur durch „Remigration“, also massenhafte Abschiebung, zu bewältigen sei. Und außerdem würden AfD-Abgeordnete Politiker anderer Parteien immer wieder „pauschal fortwährend diffamieren“.

Sofort denke ich an die Zeiten, als sich Herber Wehner von der SPD und Franz-Josef Strauß von der CSU einst richtig derbe polemisch auf die Backen hauten. So deftig, dass die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch mal geschlossen aus dem Saal ging, weil sie sich beleidigt fühlte.

Hat da jemand einen Verbotsantrag gegen die SPD gestellt?

Verstehen Sie mich nicht falsch!

Ich verstehe, warum die anderen Parteien nicht mit dieser AfD zusammenarbeiten wollen. Und ich sehe auch – leider – die Notwendigkeit, dass der Verfassungsschutz ein Auge auf einzelne Abgeordnete der Partei haben muss, weil der Verdacht des Landesverrats offensichtlich im Raum steht, wenn einer dieser Abgeordneten einen Geldkoffer mit 200.000 Euro darin von einem russischen Einflussagenten annimmt, ein anderer einen chinesischen Spion im Büro beschäftigt und sich wiederum ein anderer damit brüstet, dass er geheime Unterlagen aus dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages an die russische Botschaft Unter den Linden weiterleitet, ohne dafür Geld von Moskau zu verlangen.

Solche Leute gibt es, und es ist ekelhaft. Aber deshalb eine Partei, die mehr als 10 Millionen Wähler hat und die in vielen Bereichen das vertritt, was früher Politik der Union war, verbieten? Mit solchen schwachen Belegen wie der Aussage, dass deutlich mehr abgeschoben werden muss, was ja auch der neue Bundeskanzler mit anderen Worten formuliert?

 

Das wird niemals passieren…

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Klaus Kelle, Chefredakteur