„Compact“-Verbot aufgehoben – Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch für Rechte
Das „Compact“-Magazin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Erfolg errungen. Die Richter gaben einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Teilen statt. Herausgeber Jürgen Elsässer teilte heute mir, die August-Ausgabe sei gedruckt und würde nun unverzüglich an den Zeitschriftenhandel ausgeliefert.
In einer Nacht- und Nebelaktion hatte die Polizei vor wenigen Tagen das Privathaus und weitere Immobilien des schillernden Publizisten durchsucht. Ein Foto von Elsässer an seiner Haustür im Bademantel hatte viel Kritik ausgelöst,...