OVG-Urteil: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen. In dem Prozess ging es in der Berufungsverhandlung um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstuft. Schon in der ersten Instanz hatte das Kölner Verwaltungsgericht diese Einstufung des Inlandsgeheimdienstes bestätigt. Nach der heutigen Entscheidung in Münster ist klar, dass...