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Gesetzeswidrige Haushaltsführung

Verfassungswidrig: Haushaltspläne der Bundesregierung Scholz

Martin D. Wind
Foto: pixabay/Udo Pohlmann | Das Bundesverfassungsgericht kippt die Haushaltstricks der Bundesregierung Scholz.

Mit einem klaren Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 15.11.2023 die haushaltspolitischen Planungen der Bundesregierung Olaf Scholz gekippt: Mehr als 60 Milliarden Euro für Corona-Kredite, die für Klimaprojekte umgewidmet wurden, stehen nicht mehr zur Verfügung. Brisant daran ist, dass es im Haushalt der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP weitere Schattenvermögen gibt, die den sogenannten „Doppel-Wumms“ von Kanzler Scholz mit einem Umfang von 200 Milliarden Euro ermöglichen sollten.

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Klaus Kelle, Chefredakteur