„Die Heimat“ verliert Parteienfinanzierung
Das Bundesverfassungsgericht hat der Partei „Die Heimat“, bis Juni 2023 als „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) bekannt, für die kommenden sechs Jahre die Parteifinanzierung aus dem Staatshaushalt nach § 18 Parteiengesetz (PartG) gestrichen.
Seit 2017 gilt, dass Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden können. In ihrem heute veröffentlichten Urteil begründeten die Richter den Beschluss mit dem Programm von „Die Heimat“, das darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Die Möglichkeit, Parteienfinanzierungen zu streichen, wurden nach dem zweiten gescheiterten Verbotsantrag gegen die NPD geschaffen.
In Berlin wird nun spekuliert, diese Möglichkeit auch gegen die „Alternative für Deutschland“ (AfD) zu nutzen
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Klaus Kelle, Chefredakteur