Skip to main content

GenderGaga: 13-Jähriger vor Gericht, weil er das falsche Pronomen benutzte

von JULIAN MARIUS PLUTZ

WISCONSIN – Utopien von gestern sind heute Realität. Und Dystopien von heute waren gestern noch Klischees. Wer hätte vor fünf Jahren gedacht, dass beinahe der ganze Deutschlandfunk mit glottalen Verrenkungen versucht, die Welt, wenigstens aber ihr Gewissen zu retten? Die Rede ist vom Gendern, deutlichstes Zeichen von spätromischer Dekadenz nach Sendungen von Jan Böhmermann, Butter auf die Leberwurstsemmel und Harald Welzer.

Gendern, so wichtig. Missgendern, also Menschen „falsche“ Pronomen zu geben, kann mitunter gefährlich werden. So geschehen in USA, genauer gesagt in Wisconsin. Dort hat eine Schulbehörde  drei Schüler angezeigt, die ihre Klassenkameradin nicht mit deren gewünschten Pronomen angesprochen haben. Nun müssen sie sich wegen sexueller Belästigung verantworten. Die Mitschülerin der Beschuldigten erwarte, mit den genderneutralen Pronomen „they/them“ statt der grammatikalisch weiblichen Form „she/her“ angesprochen zu werden. Ihre Präferenz bei der Anrede habe sie einen Monat vor dem Vorfall gewechselt.

Mit 13 ist man manchmal unhöflich 

Jonathan Frakes, Moderator von „X-Factor – das Unfassbare“ hätte jetzt seinen magischen Moment: „Diese Geschichte ist wahr. Da haben wir Sie nicht auf den Arm genommen“. Dem Sender Fox 11 schilderte die Mutter eines der Jungen die Geschehnisse an der Kiel Middle School. Demnach habe das Mädchen einen Klassenkameraden angebrüllt, weil er ihr gegenüber nicht die richtigen Pronomen verwendet habe. Ihr 13 Jahre alter Sohn habe seinen Freund daraufhin verteidigt und auf dessen Recht bestanden, sie nicht auf diese Weise ansprechen zu müssen.

Nun muss sich der 13-Jährige vor Gericht wegen sexueller Belästigung verantworten. Dass eine Staatsanwaltschaft die Chuzpe hat, wegen dieser Petitesse Anklage zu erheben, ist auf so vielen Ebenen falsch.

Erstens: Der Junge ist 13 Jahre alt. Mit 13 ist man unhöflich, ungehobelt und es gehört zum guten Ton, über das Ziel hinauszuschießen. Hier mit juristischen Mitteln zu operieren, spricht nicht nur gegen das Nervenkostüm der Ankläger, sondern vor allem gegen die Selbstverständlichkeit, einen Jugendlichen daran zu hindern, dass er so sein kann, wie er mag. Das nennt man auch zivilisatorische Höflichkeit.

Gehts noch?

Zweitens: Es ist überhaupt nicht die Aufgabe einer Gesellschaft jeden möglichen ichbezogenen Irrsinn mitzumachen und zu tolerieren. Wenn sich ein Mädchen geschlechterneutral fühlt, dann ist das die eine Sache. Eine Gesellschaft jedoch mit juristischen Druck zu verpflichten, Profilneurosen als normal zu etablieren, kommt dem Tatbestand der Nötigung nahe. Ferner sind nicht wenige dieser Menschen krank und benötigen ärztliche Hilfe.

Drittens: Was heißt hier überhaupt „sexuelle Belästigung“? Strahlt ein Pronomen irgendeine sexuelle Aura aus, von der ich nichts weiß? Kann eine grammatisch korrekte Anrede jemanden belästigen?

Und schließlich viertens: Geht‘s eigentlich noch?

Sprachlicher Totalitarismus

Dystopien von gestern sind heute Realität. Es ist zu erwarten, dass sich Situationen wie diese auch auf Deutschland ausweiten werden. Schon jetzt werden Studenten gezwungen, in ihren Arbeiten zu gendern. Der nächste Schritt ist diese irre Plansprache mit juristischen Mitteln in die Mitte der Gesellschaft zu zwingen. Wenn die Wochenzeitung „Die Zeit“ statt von Nichtwählern von „Abwesenden Wählenden“ spricht, kann man darüber lachen, das Abo kündigen und mit der letzten Ausgabe den Biomüll einwickeln. Wenn Sie aber vom Richter gezwungen werden, so zu sprechen, wie es der andere will, dann hört der Spaß auf und der Totalitarismus beginnt. Wisconsin war erst der Anfang.

 

Spendenaufruf

+++ Haben Sie Interesse an politischen Analysen wie diesen?
+++ Dann unterstützen Sie unsere Arbeit
+++ Mit einer Spende über PayPal@TheGermanZ
oder einer Überweisung auf unser Konto DE03 6849 2200 0002 1947 75 +++


Klaus Kelle, Chefredakteur