Scholz-Regierung muss sich an Klimagesetze halten

Erneut hat die Ampelkoalition vor Gericht eine Niederlage erlitten: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete gestern die Bundesregierung von Olaf Scholz, sich an das sogenannte Klimaschutzgesetz zu halten. Das derzeit geltende Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) fordert in Pragraf § 8 bei Überschreitung der vorgegebenen Emmissionsmengen, Sofortmaßbnahmeprogramme seitens der Politik. Bisher hatte die Bundesregierung solche Programme abgelehnt. Begründung: Das Gesetz werde aktuell überarbeitet.
Das Gericht bekräftigte die Gültigkeit des Gesetzes und verlangt,l dass die Regierung sich daran zu halten habe. Die vorsitzende Richterin gab in der mündlichen Urteilsbegründung den klagenden Interessenverbänden „BUND“ und „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) Recht, die von der Regierung unmittelbares Handeln nach Vorgabe des Gesetzes einfordern. Unter anderem solle ein Tempolimit für den KFZ-Verkehr eingeführt werden.
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Klaus Kelle, Chefredakteur