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Kleinparteien müssen Unterschriften sammeln, sagt Karlsruhe

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Logo der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP

Trotz der vorgezogenen Neuwahl zum Deutschen Bundestag müssen kleine Parteien die gewohnten Hürden zur Wahlzulassung erfüllen. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien wird demnach durch die Regelung nicht verletzt. (Az. 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24)

Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge jeweils einige hundert bis 2000 Unterschriften sammeln. Gegen diese Pflicht wehrte sich die ÖDP in dem schon 2023 nach der Wahlrechtsreform begonnenen Verfahren.

Für die kommende Bundestagswahl müssen Parteien ihren Antrag zur Teilnahme bis zum 7. Januar offiziell einreichen. Der Wahltermin ist voraussichtlich der 23. Februar. Unklar ist, wie sich die Entscheidung auf das konservative Bündnis Deutschland (BD) auswirken wird. Die schon länger existierende Partei trat damals unter dem Namen „Bürger in Wut“ an, erreichte bei den Bürgerschaftswahlen in Bremen 2023 mit 9,5 Prozent sofort Fraktionsstatus und errang 10 Mandate. Erst danach fusionierten sie mit dem BD. Aus einem Schreiben der Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand über für die Bundestagswahl zu privilegierende Parteien geht hervor, dass man dort das Bündnis Deutschland offenbar nicht als Partei ansieht, die ohne Unterschiftensammlung dur Bundestagswahl zugelassen wird.

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Klaus Kelle, Chefredakteur