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Nicht erschrecken! Ich schreibe mal etwas Positives….

Liebe Leserinnen und Leser,

während des Corona-Außnahmezustandes in den vergangenen beiden Jahren mussten sich Angehörige bestimmter Berufsgruppen gegen Covid-19 impfen lassen, um ihren Beruf wie vorher ausüben zu können. Wir haben selbst in unserer Familie zwei, die als Beamte im Sicherheitsbereich arbeiten. Impfung war da nicht verhandelbar.

Zu denen, die neben Pflegekräften und Polizisten betroffen sind, gehören auch die 183.638 Soldaten der Bundeswehr.

Für die sind Impfungen gegen Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza vorgeschrieben. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Vor dem Bundesverwaltunsgericht in Leipzig begann gestern ein Prozess, in dem sich zwei Offiziere der Luftwaffe dagegen zur Wehr setzen, dass sie und ihre Kameraden gegen Corona zwangsgeimpft werden sollen.

Die Männer sehen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Gestern wurde zunächst ausführlich mündlich verhandelt. Ein Urteil fiel noch nicht. Das Gericht beraumte wegen offener Fragen einen weiteren Verhandlungstermin am 7. Juni an.

Wie Sie wissen, haben wir mit unzähligen Beiträgen auch hier über die Maßnahmen, die von Bund und Landesregierungen angeordnet wurden, berichtet. Impfbefürworter und Impfgegner und ihre Argumente fanden dabei breiten Raum. Ich selbst war von Anfang an gegen eine allgemeine Impfpflicht, die ja auch von der Mehrheit des Bundestages verworfen wurde. Wahrscheinlich bin ich deshalb in den Augen mancher schon wieder ein „Systemling“, aber solche billigen Kategorisierungen interessieren mich wirklich nicht.

Ich war und bin der Ansicht, dass jeder selbst die freie Entscheidung haben muss, sich impfen zu lassen oder nicht. Und ich war und bin der Ansicht, dass es auch während einer Pandemie immer sichergestellt sein muss, dass die Grundrechte nicht eingeschränkt werden. Und dass Protest natürlich immer möglich sein muss.

Vor allen Dingen bin ich stolz in einem Land zu leben, in dem eben zum Beispiel Soldaten gegen ihren Arbeitgeber klagen können, um einen Befehl überprüfen zu lassen. Oder in dem etwa in Berlin Bürger gegen ein Demoverbot des rot-rot-grünen Senats klagen können, und das Gericht entscheidet dann gegen die Regierung und für die kritischen Demonstranten. Ich möchte mal festhalten: Das ist keineswegs in jedem Land so.

Mit herzlichn Grüßen,

Ihr Klaus Kelle

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Klaus Kelle, Chefredakteur