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Urteil gegen den Mörder von Illerkirchberg

Liebe Leserinnen und Leser,

das Gewaltverbrechen hat Sie alle genauso mich erschüttert. Seit dem verhängnisvollen Tag im Dezember vergangenen Jahres ist der Name Illerkirchberg jedem in Deutschland ein Begriff.

Ein 27-jähriger Asylbewerber aus Eritrea war an dem Morgen auf dem Landratsamt, um Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien zu beantragen. Anders gesagt: Der Mann wurde in seinem afrikanischen Heimatland so sehr verfolgt, dass er nach Deutschland flüchten musste. Und hier wird ja seit 2015 jeder aufgenommen, egal, was für er Angaben zur Person er macht oder was es für Gründe angibt, sich ins soziale System zu hängen, das wir alle bezahlen. Und weil er so total verfolgt wurde in Äthiopien, wollte er jetzt wieder hinfliegen, um zu heiraten – auf unsere Kosten natürlich.

Für solch eine Geschichte würden wir alle überall auf der Welt ausgelacht, aber nicht hier in Gutmenschistan.

Laut einem psychiatrischen Sachverständigen jetzt im Prozess war es nämlich ein großes Problem für den Angeklagten, dass er keine Frau hatte. Und das kann man natürlich verstehen. Also ging er aufs Amt, zog ein Messer und sagte sowas wie „Her mit der Erlaubnis und Ticket, Ticket, Ticket!“

So einfach ist es für unsere Gäste dann aber doch nicht. Abgewiesen verließ er das Gebäude und traf auf zwei Mädchen, 13 und 14 Jahre, die gerade auf dem Weg zum Schulbus waren. Völlig zufällige Opfer, Kinder, die ihr Leben noch vor sich hatten. Eine menschliche Tragödie, die niemand begreifen kann, der so etwas Grausames nicht selbst erlebt hat, davon bin ich überzeugt. Der Eritreer stach auf beide Mädchen ein. Die 14-Jährige starb, die 13.Jährige überlebte nach einer Notoperation knapp.

Heute soll das Urteil gesprochen werden im Mordprozess

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Wir werden über das Urteil natürlich nachher berichten und den Erithreer im Auge behalten. Sollte auf unsere Kosten eine Frau aus Äthiopien später eingeflogen werden, um ihn im Gefängnis zu heiraten, halten wir Sie auf dem Laufenden….

Mit besten Wünschen für Ihren Tag,

Ihr Klaus Kelle

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Klaus Kelle, Chefredakteur